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Goldsavonette um 1860 in 18ct 3-Deckelgehäuse mit floral aufgelegtem Dekor; Staubdeckel mit fein guillochiertem Rand bez. J. Assmann Dresden, Anker, 20 Rubin und Diamant; Gehäuse, Staubdeckel und Werk signiert, jeweils mit Nr. 2751 (ca. 1855 - 1860); silberfarbenes Ziffernblatt, am Rand und im Zentrum mit goldenem, aufgelegtem Blattdekor; kleine Sekunde bei der 6; perfekter, sehr guter Gesamtzustand; Werk intakt; D: Ziffernblatt 45 mm; D: Gehäuse 50 mm; 124g
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Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig; sie erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Teilnahme an der Auktion ist nur solchen Personen gestattet, welche sich im Besitz einer Bieternummer und eines Kataloges befinden. Die Namhaftmachung der Einlieferer und Ersteigerer ist in beiden Richtungen gewährleistet.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtsinn dar.
1. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Macht der Käufer begründete Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seit Erteilung des Zuschlags geltend, so verpflichtet sich der Versteigerer, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Der Käufer bleibt gleichwohl zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet.
2. Soweit der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, besteht die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Käufer nur in der Mängeleinrede.
3. Ansprüche auf Schadenersatz nach 280 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zur Last.
Für sonstige Leistungsstörungen haftet der Versteigerer ebenfalls nur beim Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten des Versteigerers sowie der Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach 3-maligem Ausruf des höchsten Gebotes; in der Regel wird um 10% gesteigert; mindestens jedoch um € 5,- : Wird das Limit nicht erreicht oder ein Untergebot unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Bestehen Streitigkeiten über den Zuschlag, so wird das jeweilige Exponat nochmals ausgerufen; dies gilt auch, wenn ein höheres Gebot übersehen wurde.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Lagerung und Versand erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
6. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von z.Zt. 19% erhoben zuzüglich 19% MwSt. vom Aufgeld (gesamt 22,61%). Für Katalogpositionen, die mit # gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 19% erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagspreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% für Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke und 19% für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit sind Ausfuhr in Drittländer (ausserhalb der EU) und bei Abgabe der MwSt- Identifikations-Nr. auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Wird die ersteigerte Ware von Auktionsteilnehmern selbst in ein Drittland mitgenommen, wird die MwSt. erstattet, sobald dem Auktionshaus Geble die abgestempelten Ausfuhrpapiere und Abnehmernachweise vorliegen. Den Rechnungsbetrag hat der Käufer sofort nach erhaltenem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen; bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 2% je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht ist er erst dann befreit, wenn das Exponat neu verkauft und bezahlt ist.
7. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der VG Bild-Kunst wird bei den im Katalog mit einem * gekennzeichneten Werken eine Folgerechtsabgabe für den Erwerber fällig. Diese beträgt 2% bei Zuschlägen ab € 400,- bis € 50.000,-; 1,5% bei Zuschlägen bis € 200.000,-; 0,5% bis € 350.000,- und 0,25% bei Zuschlägen bis € 500.000,-. Entsprechende Positionen sind im Katalog und auf der Rechnung gekennzeichnet. Werden Objekte des III. Reiches versteigert, so gilt hierfür: Wenn Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, wird fest zugesichert, dass die angebotenen Gegenstände nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Forschung in Kunst & Wissenschaft oder Geschichte und Zeitgeschehen erworben werden. Das Auktionshaus bietet solche Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und gibt sie nur hierunter ab.
8. Für Kunden, die an der Auktion nicht persönlich teilnehmen können, werden schriftliche Aufträge entgegengenommen und Interesse wahrend durch den Versteigerer ausgeführt. Die Aufträge müssen 24 Std. vor Auktionsbeginn vorliegen. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote; es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Für Telefongebote gilt: Der Auftrag dafür muss 24Std. vor Auktionsbeginn vorliegen; diese sind ab einem Limit von € 200,- möglich, wobei das Limit durch die Telefonbeauftragung geboten ist. Eine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung kannjedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Gesamtkaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Fehlerhafte Angaben des schriftlichen Auftrages gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist in den Versteigerungsräumen nicht gestattet.
9. Erfüllungsort für beide Teile ist Radolfzell. Gerichtsstand ist Radolfzell, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz ( § 312 b ff BGB ) finden keine Anwendung.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut. Sollte einer der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.
Nothing important.