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110 EUR
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1
90 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Radolfzell
Konstanz aus der Vogelschau (Ende 17.Jh.)
Daucher nach Merian; Kupferstich; oberhalb der Darstellung Schriftband: Constantia Germaniae, vulgo Costnitz/splendissime inter christianos universalis/concilii hospitum; 30,8 x 34,6 cm; unter PP hinter Glas in Goldrahmen (47 x 50 cm); selten!
114. Auktion Kunst und Antiquitäten
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Schützenstr. 15
Radolfzell
78315
Germany
114. Auktion Kunst und Antiquitäten

LIVE-Auktion ohne Saalpublikum ** Besichtigung 7.4. - 21.4.2021 ** - The auction will take place without an audience ** Preview: 7.4. - 21.4.2021 **

Auktionsdaten
24 Apr. 2021 10:30 CEST
Auktionswährung
EUR
Andere Zahlungsmethoden

Versand

Abholung der Objekte

Nach vollständigem Zahlungseingang steht Ihre ersteigerte Ware zur Abholung bereit. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben Ihre ersteigerte Ware selbst abzuholen bieten wir Ihnen verschiedene Versandoptionen an.

1) weltweiter Versand von kleinen Objekten

Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit der Verpackungsfirma MBE zusammen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages werden Ihre Objekte an MBE weitergegeben, fachmännisch für Ihren Versand vorbereitet und mit UPS oder DHL versendet.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an MBE wenden.

Mail Boxes Etc.
Gottlieb-Daimler-Str. 7
78467 Konstanz
+49 – (0)7531 – 28 44 670
info@mbe-kn.de

2) Versand von Mobiliar

Wir arbeiten seit Jahren mit mehreren Speditionen zusammen. Bitte setzten Sie sich mit unserem Haus in Verbindung. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl und Beauftragung einer professionellen Spedition behilflich.

 

Transport / Shipment

Collection of items

After full payment has been received, your goods won at auction will be available for collection. If you are unable to collect your goods yourself, we offer various shipping options.

1) Worldwide shipping of small items

We have been working together with the packaging company MBE for several years. Following receipt of the invoice amount, your items will be forwarded to MBE, expertly readied for shipping and sent via UPS or DHL. If the shipping costs have not already been listed on the invoice, an invoice will be drawn up by MBE.

If you have any further questions, please contact MBE.

Mail Boxes Etc.
Gottlieb-Daimler-Str. 7
78467 Konstanz
+49-(0)7531-28 44 670
info@mbe-kn.de

2) Shipment of furniture

We have been working together with several shipping companies for a number of years. Please contact our office. We will gladly assist you in selecting and hiring a professional shipping company.

If the items purchased at auction are not collected within 8 days of the date of invoice, a storage fee of €2/day per item will be charged. Larger items will be moved from storage with a shipping company of our choice at the expense of the successful bidder.

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

  • Die Versteigerung erfolgt freiwillig; sie erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Teilnahme an der Auktion ist nur solchen Personen gestattet, welche sich im Besitz einer Bieternummer und eines Kataloges befinden. Die Namhaftmachung der Einlieferer und Ersteigerer ist in beiden Richtungen gewährleistet.
  • Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtsinn dar.
  • Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Macht der Käufer begründete Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seit Erteilung des Zuschlags geltend, so verpflichtet sich der Versteigerer, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Der Käufer bleibt gleichwohl zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet.
  • Soweit der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, besteht die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Käufer nur in der Mängeleinrede.
  • Ansprüche auf Schadenersatz nach 280 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zur Last.
    Für sonstige Leistungsstörungen haftet der Versteigerer ebenfalls nur beim Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten des Versteigerers sowie der Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
  • Der Versteigerer behält sich das Recht vor Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
  • Der Zuschlag erfolgt nach 3-maligem Ausruf des höchsten Gebotes; in der Regel wird um 10% gesteigert; mindestens jedoch um € 5,- : Wird das Limit nicht erreicht oder ein Untergebot unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Bestehen Streitigkeiten über den Zuschlag, so wird das jeweilige Exponat nochmals ausgerufen; dies gilt auch, wenn ein höheres Gebot übersehen wurde.
  • Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Lagerung und Versand erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
  • Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von z.Zt. 20% erhoben zuzüglich 19% MwSt. vom Aufgeld (gesamt 23,8%). Für Katalogpositionen, die mit # gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 20% erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagspreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% für Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke und 19% für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit sind Ausfuhr in Drittländer (ausserhalb der EU) und bei Abgabe der MwSt- Identifikations-Nr. auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Wird die ersteigerte Ware von Auktionsteilnehmern selbst in ein Drittland mitgenommen, wird die MwSt. erstattet, sobald dem Auktionshaus Geble die abgestempelten Ausfuhrpapiere und Abnehmernachweise vorliegen. Den Rechnungsbetrag hat der Käufer sofort nach erhaltenem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen; bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 2% je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht ist er erst dann befreit, wenn das Exponat neu verkauft und bezahlt ist.
    1. Online Livegebote: Bei Online-Live-Geboten wird eine zusätzliche Servicegebühr von 3% auf den Zuschlag erhoben.
  • Nach dem neuen Geldwäschegesetz gelten folgende Regeln für Barzahlungen: Das Auktionshaus ist berechtigt eine Kopie des Ausweises anzufertigen. Barzahlungen für Edelmetalle werden nur noch bis € 2.000.- angenommen; bei allen anderen Objekten ist eine Barzahlung nur bis € 5.000.- möglich.
  • Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der VG Bild-Kunst wird bei den im Katalog mit einem * gekennzeichneten Werken eine Folgerechtsabgabe für den Erwerber fällig. Diese beträgt 2% bei Zuschlägen ab € 400,- bis € 50.000,-; 1,5% bei Zuschlägen bis € 200.000,-; 0,5% bis € 350.000,- und 0,25% bei Zuschlägen bis € 500.000,-. Entsprechende Positionen sind im Katalog und auf der Rechnung gekennzeichnet. Werden Objekte des III. Reiches versteigert, so gilt hierfür: Wenn Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, wird fest zugesichert, dass die angebotenen Gegenstände nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Forschung in Kunst & Wissenschaft oder Geschichte und Zeitgeschehen erworben werden. Das Auktionshaus bietet solche Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und gibt sie nur hierunter ab.
  • Für Kunden, die an der Auktion nicht persönlich teilnehmen können, werden schriftliche Aufträge entgegengenommen und Interesse wahrend durch den Versteigerer ausgeführt. Die Aufträge müssen 24 Std. vor Auktionsbeginn vorliegen. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote; es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Für Telefongebote gilt: Der Auftrag dafür muss 24Std. vor Auktionsbeginn vorliegen; diese sind ab einem Limit von € 200,- möglich, wobei das Limit durch die Telefonbeauftragung geboten ist. Eine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung kannjedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Gesamtkaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Fehlerhafte Angaben des schriftlichen Auftrages gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist in den Versteigerungsräumen nicht gestattet.
  • Erfüllungsort für beide Teile ist Radolfzell. Gerichtsstand ist Radolfzell, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
    Die gesetzlichen Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz ( § 312 b ff BGB ) finden keine Anwendung.
  • Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut. Sollte einer der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.

März 2021

 

Terms and conditions of auction

By participating in the auction, the following terms and conditions are recognised:

1.
The auction is carried out voluntarily; it is carried out in the name of and on account of the client. Only such persons who possess a bidder number and a catalogue are permitted to participate in the auction. It is therefore guaranteed that the consignor and the successful bidder can be identified in both directions.
 
2.
All objects on auction can be viewed and checked before the auction. The items are used. The catalogue descriptions are made with best knowledge and conscience and represent no guarantees in the legal sense.
 
2.1.
The purchaser cannot claim against the auctioneer because of material defects, if he has satisfied his duty of care. If the purchaser makes justified notices of defects within the prescription period of 12 months since the acceptance of the bid is issued, the auctioneer is obligated to claim against the consignor. In the case of a successful claim against the consigner, the auctioneer reimburses the purchaser with the purchase price. The purchaser remains obligated to pay the premium as a service fee.
 
2.2.
Insofar as the purchaser has not yet paid the purchase price, there is no making of claims outside of the discussion of defects.
 
2.3.
Claims for compensation for damages according to 280 BGB [German Civil Code] are excluded unless the auctioneer breached the obligation with intent or gross negligence.
For other defective performances, the auctioneer is also only liable for intent or gross negligence. This exclusion of liability also applies for the personal liability of the legal representative, the managing employee of the auctioneer, as well as the persons assisting in the performance of obligations and vicarious agents of the auctioneer.
 
3.
The auctioneer has the right to combine or split numbers, to offer them outside of the sequence or to withdraw them.
 
4.
The bid is accepted after the highest bid is called 3 times; as a rule the price will rise 10%, but by at least € 5. If the limit is not reached or a lower bid below the reservation is accepted, the bidder remains bound to his bid for 4 weeks. If disputes arise about the acceptance of the bid, the respective exhibit will be called out again; this also applies if a higher bid was overlooked.
 
5.
The acceptance of the bid makes acceptance and immediate payment of the purchase price to the auctioneer obligatory. With the acceptance of the bid, possession and risk are transferred directly to the purchaser, but ownership not until full payment. Storage and shipping are carried out exclusively at the cost and risk of the successful bidder.
 
6.
A surcharge of currently 20% shall be charged on the price of the accepted bid, plus 19% VAT on the surcharge (total 23,8%). For catalogue items marked with #, a surcharge of 20% shall be made; the statutory value-added tax of 19% shall be added to this net price (accepted bid price + surcharge) for paintings, watercolours, drawings, original graphic arts, plastics and collections, and 19% for works of art and photography. Exports to third countries (outside the EU), and companies in EU member states who submit the VAT identification number are released from VAT. If a good successfully bid for shall be taken by the auction participant to a third country himself, the VAT shall be paid as soon as the Geble Auction House is provided with the export papers and buyer identification. The purchaser is to pay the invoice amount to the auctioneer immediately after the accepted bid is received; in the case of delays in payment, interest of 2% shall be charged for each month started. If the payment is not made or the acceptance can be refused, the object shall be auctioned again at cost to the purchaser. The purchaser is however liable for the loss; he has no claim to additional proceeds. He is therefore not released from his obligation to accept and pay until the exhibit is resold and paid for.
 
6.1.
Live bidding through external online platforms entails a transaction fee stipulated by the platform and will be added to the premium (+3%).
 

7.According to the GWG (Money Laundering Act) we are obliged to verify the identity and address of all bidders. Therefore, we require a copy of a valid official identification document and, if necessary, proof of address if this is not evident from the identification document. The address provided by you is binding for invoicing purposes; we charge a processing fee of € 30 for any changes afterwards. If you are not bidding for yourself personally, please refer to our information sheet on the GWG.

8.
On the basis of the statutory requirements of the ?VG Bild-Kunst?, a droit de suite for the purchaser shall be payable for the works marked with * in the catalogue. This amounts to 2% for accepted bids from €400 to € 50,000; 1.5% for accepted bids up to € 200,000; 0.5 % up to € 350,000 and 0.25 % for accepted bids up to € 500,000. Corresponding items are marked in the catalogue and the invoice. If objects of the Third Reich are auctioned, the following applies: If interested parties say nothing to the contrary, it shall be bindingly promised that the objects on offer are only purchased for the purposes of public information, resistance to efforts in breach of the constitution, research in art and science or history and events of the day. The Auction House only offers such items under these requirements and only hands them over accordingly.
 
 
 
9.
For customers who cannot personally take part in the auction, written orders shall be accepted and interest shall be taken seriously by the auctioneer. The orders must be submitted 24 hours before the start of the auction. Written bids are the highest bids; a lower price can therefore also be accepted. The following applies for telephone bids: The order must be submitted 24 hours before the start of the auction; they are possible from a limit of € 200, whereby the limit is bid through the telephone assignment. The auctioneer cannot however guarantee that a telephone connection will be established. When purchasing through a written order, the total purchase price is due after receipt of the invoice. Incorrect information in the written order shall be charged to the client. Storage in the auction room and all adjacent rooms at own risk. The auctioneer is not liable for material damages or personal injury of any kind. Any trade and further sale of objects successfully bid for is not permitted in the auction rooms.
 
10.
The place of performance for both parts is Radolfzell. The court of jurisdiction is Radolfzell if the purchaser is a registered trader, a body corporate organised under public law or a legal entity under public law, or the purchaser is not domiciled within the jurisdiction of German law, or his residence is not known at the time the claim is made. The legal relations are based on German law to the exclusion of the Uniform Law on the International Sale of Goods and the Uniform Law on the Conclusion of International Purchase Contracts Regarding Goods.
The statutory provisions regarding distance selling ( § 312 b et. seq. BGB [German Civil Code] ) do not apply.
 
11.
The provisions at hand apply in the general sense also for the subsequent private contract purchase of auction goods. Should one of the provisions be wholly or partly ineffective, the validity of the remaining provisions remains unaffected by this.
 
March 2021

*** Bitte beachten Sie, dass Vorbesichtigungstermine individuell per Telefon oder E-Mail vereinbart werden müssen. Nur mit einem Termin kann im Zeitraum vom 7. – 21. April 2021 der Zugang zu unseren Räumlichkeiten ermöglicht werden. ***

Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von z.Zt. 20% erhoben zuzüglich 19% MwSt. vom Aufgeld (gesamt 23,8%).

A surcharge of currently 20% shall be charged on the price of the accepted bid, plus 19% VAT on the surcharge (total 23,8%).